Die Stadt Sempach führt Betreuungsgutscheine ein
Wie die Stadt Sempach mitteilt, führt sie per 1. August 2023 zur Finanzierung der Kinderbetreuung Betreuungsgutscheine ein.

Die Stadt Sempach führt per 1. August 2023 zur Finanzierung der Kinderbetreuung in Kindertagesstätten im Vorschulbereich und im Kindergarten-/Primarschulalter bei Tageseltern Betreuungsgutscheine ein.
Seit der ersten Ankündigung Anfang April sind bereits einzelne Gesuche eingegangen.
Die Stadt weisst die Erziehungsberechtigten darauf hin, dass das Gesuch vor Beginn der Betreuung eingereicht werden muss.
Mit den Betreuungsgutscheinen soll die Existenzsicherung von Familien und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Familienfreundlichkeit der Stadt Sempach gefördert werden.
Institutionen müssen eine gültige Betriebsbewilligung haben
Die Betreuungsgutscheine können bei allen zugelassenen, überprüften und bewilligten Kinderkrippen und der Tageselternvermittlung des Vereins Seevogtey eingereicht werden.
Die beteiligten Institutionen müssen über eine gültige Betriebsbewilligung verfügen.
Die Stadt Sempach bezahlt je nach Höhe des Einkommens und Vermögens sowie des Erwerbspensums einen Beitrag an die Erziehungsberechtigten oder die Tageselternvermittlung aus.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der Gutscheine
Als Voraussetzungen zum Erhalt eines Betreuungsgutscheines muss mindestens ein Erziehungsberechtigter einen Wohnsitz in der Stadt Sempach haben, ein gemeinsames Erwerbspensum bei Paaren von mindestens 120 Prozent, bei Alleinerziehenden von mindestens 20 Prozent muss vorhanden sein, einen bestätigten Betreuungsplatz bei einer zugelassenen Betreuungsinstitution (Kita oder Tageselternvermittlung) ist vorhanden, das massgebende Einkommen des gesamten Haushaltes liegt jährlich gemäss Tarifblatt unter 90'000 Franken und die rechtskräftige Steuerveranlagung, welche als Berechnungsbasis dient, ist nicht älter als zwei Jahre.
Die Voraussetzungen für die Ausrichtung der Betreuungsgutscheine sind im Detail in den Richtlinien Betreuungsgutscheine der Einwohnergemeinde Stadt Sempach aufgeführt.
Die Formulare sind auf der Webseite der Stadt erhältlich
Die Erziehungsberechtigten reichen der Stadt Sempach beim Sozialamt vor Beginn der Betreuung einen Antrag für Betreuungsgutscheine ein. Der Anspruch kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Ausgenommen ist die Gesuchsstellung von bereits betreuten Kindern im Rahmen der diesjährigen Einführung der Betreuungsgutscheine.
Das offizielle Gesuchsformular kann mit den entsprechenden Beilagen beim Sozialamt der Stadt Sempach eingereicht werden.
Die notwendigen Formulare sowie die Richtlinien zu den Betreuungsgutscheinen sind auf der Website der Stadt Sempach aufgeschaltet.










