Wie die Gemeinde Buttisholz mitteilt, wurde an der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 unter anderem dem Budget 2023 mit einem Mehraufwand zugestimmt.
Das Gemeindehaus Buttisholz.
Das Gemeindehaus Buttisholz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An der Gemeindeversammlung vom 30. November haben 88 Einwohner teilgenommen.

Dabei wurde über die Ernennung einer Einbürgerungskommission inklusive Wahl der Mitglieder und Anpassung der Gemeindeordnung entschieden.

Es kam zu einer grossmehrheitliche Zustimmung zum Wechsel zu einer Einbürgerungskommission mit abschliessender Kompetenz, über Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen (inklusive Anpassung Gemeindeordnung) sowie zur Wahl der sechs Mitglieder (Melillo Antonio, Petra Ruckli, Reto Stocker, Ronny Studer, Marco Wandeler und Caroline Ziswiler) gemäss Botschaft ab 1. Januar 2023 in die Einbürgerungskommission.

Die Versammlung genehmigte einstimmig die Auflösung der erweiterten Ortsplanungskommission.

Sonderkredite wurden bewilligt

In Sachen Finanzen hat die Gemeindeversammlung die Abrechnung Sonderkredit über den Kanalisationsunterhalt der öffentlichen Abwasserleitung von 1'421'882,56 Franken einstimmig genehmigt.

Der Abrechnung Sonderkredit Aufhebung ARA Buttisholz und Anschluss an ARA Oberes Wiggertal von 3'230'125,65 Franken wurde auch zugestimmt.

Des Weiterem stimmt die Versammlung grossmehrheitlich der Beteiligung der Gemeinde Buttisholz mit einem Anteil von 36 Prozent und einem Investitionsvolumen von 381'600 Franken an der Wärmeverbund Buttisholz AG zu und ermächtigt den Gemeinderat zum Abschluss des Aktionärsbindungsvertrages.

Aufgaben- und Finanzplan 2023 bis 2026 und Steuerfussstrategie wurde zur Kenntnis genommen.

Grossmehrheitliche Genehmigung des Budgets 2023

Die Versammlung beschliesst das Budget 2023 mit einem Mehraufwand von 1'211'171,25 Franken, die Investitionsausgaben von brutto 2'689'200 Franken sowie die politischen Leistungsaufträge der Aufgabenbereiche grossmehrheitlich.

Der Steuerfuss der Einwohnergemeinde wird für das Jahr 2023 auf 1,90 Einheiten festgelegt.

Eine allfällige Stimmrechtsbeschwerde ist schriftlich innert zehn Tagen seit der Gemeindeversammlung beim Regierungsrat des Kantons Luzern einzureichen.

Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze Darstellung des beanstandeten Sachverhaltes enthalten.

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