Rorschacherberg

Rorschacherberg bitte um Rückschnitt von Pflanzen

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Rorschach,

Wie die Gemeinde Rorschacherberg informiert, werden alle Grundeigentümer gebeten, Pflanzen entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zurückzuschneiden.

Das Gemeindehaus Rorschacherberg.
Das Gemeindehaus Rorschacherberg. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wenn Pflanzen aus den Gärten in den öffentlichen Strassenraum hineinragen, verletzen die Grundeigentümer die Vorschriften, welche die Sicherheit der Fussgänger und der Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg schützen.

Auch die öffentlichen Dienste (Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung sowie Winterdienst) werden durch ungepflegte Hecken behindert.

Nach den geltenden Vorschriften dürfen Lebhäge, Zierbäume und Sträucher nicht in den Strassen- beziehungsweise Trottoirraum hineinragen.

Sie müssen so zurückgeschnitten werden, dass über Gehwegen und Radstreifen eine Höhe von 2,5 Meter, über Strassen von 4,5 Meter frei bleibt.

Schnittgut soll den Grünabfuhren mitgegeben werden

Hecken, Lebhäge und herabhängende Äste müssen bis zur Hinterkante des Trottoirs zurückgeschnitten sein.

Deshalb werden alle Gartenbesitzer und Liegenschaftsverwalter gebeten, Pflanzen zurückzuschneiden, die die genannten Masse nicht einhalten.

Das Schnittgut soll man unentgeltlich den nächsten Grünabfuhren mitgeben.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Superreiche
72 Interaktionen
Jeff Bezos & Co.
ueli schmezer kolumne
318 Interaktionen
Ueli Schmezer

MEHR RORSCHACHERBERG

Rorschacherberg SG Unfall
Rorschacherberg SG
Festnahme
13 Interaktionen
Rorschacherberg SG
einbruch
7 Interaktionen
Rorschacherberg SG
Fahrunfähig Selbstunfall
6 Interaktionen
Rorschacherberg SG

MEHR AUS ST. GALLEN

FC St.Gallen
2 Interaktionen
Letzte 5 Spiele
St.Gallen SG
6 Interaktionen
St. Gallen
Kollision beim Abbiegen
St. Gallen
Unfallort St.Georgen-Strasse
St. Gallen