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Eggersriet erinnert die Bepflanzungen angebracht zu pflegen

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Rorschach,

Wie die Gemeinde Eggersriet berichtet, behindern die Bepflanzungen die Sicht bei Ausfahrt von Liegenschaften und tangieren die Strassenleuchten.

Sträucher schneiden Rückschnitt
Entsprechen Beflanzungen nicht den Vorgaben, steht ein Rückschnitt an. - Alexas_Fotos / Pixabay

Regelmässig behindern Bepflanzungen die Sicht bei Ausfahrt von Liegenschaften (Sichtberme), tangieren die Strassenleuchten oder ragen sogar in den Strassenraum hinein. Die Grundeigentümer sind für den ordentlichen Unterhalt der Bäume und Pfanzen verantwortlich, die Rückschnitte sind regelmässig vorzunehmen.

Betroffene Grundeigentümer werden mit einem Flyer informiert, wenn Bäume und Hecken in den Strassenraum ragen oder den nötigen Freiraum über dem Trottoir oder der Strasse nicht einhalten. Ebenso wichtig ist, dass die Sichtfelder für Fahrzeuglenker gewährleistet sind, welche private Grundstücke verlassen.

Je nach erlaubter Geschwindigkeit bei der Quartier- oder Gemeindestrasse muss die Sichtweite 25 oder 50 Meter betragen. Zahlreiche Grundeigentümer lassen ihre Hecken so weit einwachsen, dass sie selber beim Herausfahren zu wenig Sichtweite haben. Falls bei solchen Situationen Unfälle passieren, trägt der Grundeigentümer die Verantwortung.

Die Strassenleuchten dürfen nicht beeinträchtig werden

Ein weiterer Punkt ist das Einwachsen der Strassenleuchten. Die Gemeinde hat viel Geld intensiviert, damit die Strassenleuchten modernisiert werden und eine gute Abstrahlung auf die Gehwege und auf neuralgische Kreuzungspunkte haben. Es sind deshalb entsprechende Bepflanzungen, welche in den Lichtraum der Strassenbeleuchtung ragen, zurückzuschneiden oder zu beseitigen.

Die Gemeinde informiert die entsprechenden Grundeigentümer über den störenden Zustand. Wenn die Grundeigentümer den Unterhalt nachholen, ist das Verfahren unbürokratisch erledigt.

In den letzten Wochen mussten zahlreiche amtliche Verfügungen erlassen werden, weil die Grundeigentümer nicht innerhalb nützlicher Frist reagiert haben. Der Gemeinderat dankt allen Grundeigentümern, welche ihre Bepflanzungen ohne Zutun der Gemeinde pflegen und entsprechend zurückschneiden, ganz herzlich.

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