Wie die Gemeinde Mörschwil meldet, wird die Bushaltestelle «Fahrn» beidseitig den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst.
Gemeinde Mörschwil. - nau.ch
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Die Gemeinde Mörschwil ist verpflichtet, die Bushaltekante «Fahrn» beidseitig gemäss Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) umzubauen.

Aufgrund der erforderlichen erhöhten Haltekanten und aus Gründen der Verkehrssicherheit kann die Bushaltestelle nicht am jetzigen Standort im Bereich der Kreuzung Fahrn-/Riederenstrasse beziehungsweise Fahrn-/Schöntalstrasse verbleiben.

Das vorliegende Projekt sieht vor, dass die Bushaltestellen beidseitig leicht verschoben werden.

Die Bushaltestelle Nord (in Fahrtrichtung St.Gallen) wird neu auf der Höhe des Grundstücks Nummer 1518 realisiert und mit einem einfachen Unterstand für die wartenden Fahrgäste ausgestattet.

Wasserleitung wird erneuert

Die Bushaltestelle Süd (in Fahrtrichtung Arbon) soll parallel zur Bushaltestelle Nord auf der Höhe des Grundstücks Nummer 318 erstellt werden.

Im Zuge der Bauarbeiten bei der Bushaltestelle «Fahrn» wird zudem die Wasserleitung erneuert.

Die Kosten für die Anpassung der Bushaltestelle «Fahrn» trägt die Gemeinde Mörschwil. Der entsprechende Betrag wurde in das Budget 2024 aufgenommen.

Der Gemeinderat hat das Projekt positiv beurteilt und ist mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in Kontakt.

Öffentliche Mitwirkung während 30 Tagen

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen zur Mitwirkung auf. Sie können vom 8. April 2024 bis 7. Mai 2024 im Gemeindehaus Mörschwil (Büro Nummer 23) eingesehen werden.

Die kompletten Unterlagen sind zudem auf der Webseite der Gemeinde Mörschwil online abrufbar.

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