Wie die Stadt Romanshorn meldet, wurden die kommunalen Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Grunds teilrevidiert. Sie treten am 1. April 2024 in Kraft.
Die Seepromenade der Gemeinde Romanshorn.
Die Seepromenade der Gemeinde Romanshorn. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Richtlinien regeln den saisonalen Betrieb von Strassencafés durch einen bestehenden Gastwirtschaftsbetrieb mit entsprechender Bewilligung sowie den Aussenverkauf und die Auslagen von Verkaufsgeschäften auf öffentlichem Grund.

Die Stadt Romanshorn hatte sie nach einer Testphase auf den 1. Januar 2019 erlassen. Die Erfahrung von fünf Jahren Praxis sowie Gesetzesänderungen führten zur Teilrevision.

So wurden Anpassungen aufgrund von Änderungen der übergeordneten baurechtlichen Gesetzgebung oder derjenigen des Gastgewerbes notwendig.

Einheitliche Gastronomiebewilligung

Beispielsweise gibt es keine verschiedenen Gastronomietypen mehr, sondern nur noch eine Gastgewerbebewilligung ohne Einschränkung der Anzahl Sitzplätze.

Weiter wurde die Nutzung von Flächen bezüglich der Verkehrsübersicht präzisiert.

In die Beurteilung von Gesuchen werden künftig alle betroffenen Verwaltungsstellen zur Stellungnahme eingeladen.

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