Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat vorbeugende Massnahmen angeordnet.
Vogelgrippe H5N1
Hühner vor einem Stall. (Symbolbild) - dpa
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In Deutschland nahe der Grenze zur Schweiz Ende März 2021 das Virus der aviären Influenza (Vogelgrippe) des Subtyps H5N8 in zahlreichen Geflügelhaltungen nachgewiesen. Das Virus ist nach heutigem Erkenntnisstand nicht auf Menschen übertragbar.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat heute vorbeugende Massnahmen angeordnet, um die Einschleppung des Virus in die Schweiz zu verhindern und eine allfällige Ausbreitung in der Schweiz zu unterbinden Sie finden die Verordnung des Bundes im Anhang.

Die Verordnung des BLV tritt heute Nacht um 0:00 h in Kraft und legt in Grenznähe zu Deutschland sogenannte "geregelte Gebiete" fest.

Im Kanton Basel-Landschaft sind die Gemeinden

Anwil

Arisdorf

Böckten

Buus

Hemmiken

Hersberg

Maisprach

Nusshof

Ormalingen

Rickenbach (BL)

Rothenfluh

Sissach

Wintersingen

betroffen.

Pfeffingen ist somit nicht direkt von Massnahmen betroffen. Bitte beachten Sie jedoch die folgenden Hinweise:

Alle Geflügelhaltungen, also auch Hobbyhaltungen, müssen amtlich registriert sein. Alle Geflügelhalter, welche noch nicht registriert sind, sind aufgefordert, dies nachzuholen.

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