Wie die Gemeinde Aesch BL berichtet, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Waldgebiet und am Waldrand an der Leine geführt werden.
Die Hauptstrasse in Aesch mit diversem Gewerbe und Einkaufsläden. - Aesch (BL)
Die Hauptstrasse in Aesch mit diversem Gewerbe und Einkaufsläden. - Aesch (BL) - Nau.ch / Werner Rolli
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Mit dem Frühling beginnt für die Wildtiere die Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit ihres Nachwuchses.

Deshalb reagieren die Tiere in Wald und Feld sowie am Birsufer von April bis Juli besonders anfällig auf Störungen.

Hunde müssen deshalb vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Waldgebiet und am Waldrand sowie am Birsufer an der Leine geführt und auf den Wegen gehalten werden.

Die Exkremente der Hunde müssen überall umgehend eingesammelt und in einem Säcklein in den dafür bereitstehenden Robidog-Behältern entsorgt werden.

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