Wie die Gemeinde Pfeffingen berichtet, gilt ab Freitag, 19. November 2021, eine Zertifikatspflicht für Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern.
Zertifikatspflicht
Zertifikatspflicht - Keystone
Ad

Aufgrund der angespannten epidemiologische Lage und der Ausbrüche des Virus in verschiedenen Alters- und Pflegeheimen des Kantons Basel-Landschaft verstärkt der Regierungsrat die Schutzmassnahmen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Personengruppen.

Ab Freitag, 19. November gilt deshalb eine Zertifikatspflicht (3G) für Besuche in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleichzeitig gilt für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Heimen der Behindertenhilfe eine Verpflichtung zum regelmässigen Testen.

Die Bewohner der Heime müssen besser geschützt werden

Um die Bewohner in Alters- und Pflegeheimen besser schützen zu können und um die Verbreitung des Coronavirus zu vermindern, sollen Alters- und Pflegeheime und Spitäler nur noch Besucher empfangen, welche im Besitz eines Zertifikats im Sinn der Covid-19-Verordnung besondere Lage oder eines Nachweises über einen negativen Test auf Sars-Cov-2 sind.

Ergänzend zu dieser 3G–Zertifikats-, bzw. Nachweispflicht wird das Tragen einer Gesichtsmaske in Innenräumen verbindlich angeordnet, um die Verbreitung des Virus durch Besucherinnen und Besucher in diesen Institutionen zu verringern. Mit dem Erlass dieser Bestimmungen in einer Verordnung des Regierungsrats wird eine einheitliche Anwendung in Alters- und Pflegeheimen, Spitälern und Heimen der Behindertenhilfe erreicht. Die Verordnung gilt ab Freitag, 19. November 2021 bis auf Weiteres.

Für Mitarbeiter gilt die Testpflicht

Die Testpflicht für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Heimen der Behindertenhilfe mit Schwerpunkt in der Behandlungspflege oder der Betreuung von besonders gefährdeten Personen verpflichtet Mitarbeitende der entsprechenden Einrichtungen, unabhängig von ihrem Impfstatus, welche beruflich in direktem Kontakt mit Patienten oder Bewohnern stehen, sich z.B. im Programm Breites Testen Baselland zweimal wöchentlich auf Sars-Cov-2 Viren testen zu lassen. Ausgenommen davon sind nachweislich genesene Mitarbeitende.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Coronavirus