Empfehlungen des BAG wirken sich auf Personalmassnahmen aus

Gemeinde Pfeffingen
Gemeinde Pfeffingen

Birseck,

Empfehlungen des BAG haben Auswirkungen auf Personalmassnahmen und auch auf die verfügten Massnahmen zum Schulbetrieb.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Die bisher verfolgte Strategie, die Ausbreitung des Coronavirus durch Ermittlung und Isolierung aller Fälle sowie Quarantäne der Kontaktpersonen einzudämmen, ist nach Beurteilung BAG in der aktuellen Epidemielage nicht mehr ausreichend wirksam. Oft sind die Symptome leicht und werden von den Erkrankten nicht als COVID-19-Erkrankung erkannt.

Das Weiterführen der bisherigen Strategie der Nachverfolgung jedes Einzelfalls würde im Gesundheitswesen zu Personal und Material binden, die für schwere Fälle und besonders gefährdete Personen benötigt werden. In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus.

Deshalb definiert das BAG seit 9. März 2020 keine «betroffenen Gebiete» mehr. Dies hat Auswirkungen auf die vergangene Woche vom Kantonalen Krisenstab (KKS) des Kantons Basel-Landschaft kommunizierten Personalmassnahmen.

Ab Montag, 16. März 2020, können Verwaltungsangestellte und Lehrpersonen an ihren Arbeitsplatz zurückkehren, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen, auch wenn sie sich in einem der früher definierten Risikogebiete aufgehalten haben. Somit wird auch Regierungsrätin Monica Gschwind am Montag an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Ebenso können Schülerinnen und Schüler am kommenden Montag wieder am Schulbetrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome verspüren, auch wenn sie sich in einem der früher definierten Risikogebiete aufgehalten haben. Vom 16. März 2020 bis zu den Frühlingsferien werden keine Schullager und -reisen durchgeführt. Verhaltensregeln Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (Fieber und Husten): bleiben bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation):

– Rufen Sie nur dann eine Ärztin/einen Arzt an, wenn Ihr Gesundheitszustand dies erfordert, also bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen), bei Atemnot oder Atemwegssymptomen, die sich verschlimmern.

– Enge Kontaktpersonen (= im gleichen Haushalt lebende Personen, Intimkontakte) achten auf ihren Gesundheitszustand und begeben sich in Selbst-Isolation, sobald bei ihnen Symptome auftreten.

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