Dornach erinnert an den Rückschnitt der Bepflanzungen

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Birseck,

    Wie die Gemeinde Dornach mitteilt, sind die Grundeigentümer verpflichtet, die in den öffentlichen Raum hi­n­ein­ra­gende Bepflanzungen zurückzuschneiden.

    Dornach mit dem Goetheanum in Blickrichtung Arlesheim und Münchenstein.
    Dornach mit dem Goetheanum in Blickrichtung Arlesheim und Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli

    Bäume, Hecken, Lebhäge und Sträucher dürfen die Strassenübersicht nicht stören.

    Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Äste und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehweg ragen, regelmässig auf die gesetzlichen Abstände zurückgeschnitten werden müssen.

    Bepflanzungen dürfen die Übersicht nicht beeinträchtigen

    Lebhäge, Zierbäume, Sträucher und andere Bepflanzungen sind gemäss Strassengesetz so zurückzuschneiden, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden die Übersicht nicht beeinträchtigen.

    Insbesondere gilt dies bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen.

    Zudem dürfen auch Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Spare Ribs
    45 Interaktionen
    KI-Boom
    Herzog Ermotti Hegglin Eigenkapital
    44 Interaktionen
    UBS-Eigenkapital

    MEHR DORNACH

    Unfall SO
    3 Interaktionen
    Dornach
    Selbstunfall Dornach
    5 Interaktionen
    Dornach SO
    Dornach SO
    5 Interaktionen
    Dornach SO
    Kantonspolizei Solothurn
    3 Interaktionen
    Dornach SO

    MEHR AUS BASELLAND

    Frauen in der Mehrheit
    Orisbach in Liestal
    Erstmals seit 2009
    Anton Lauber
    1 Interaktionen
    Für 2027