Wie die Gemeinde Dornach berichtet, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 zum Schutz der Wildtiere an der Leine geführt werden.
Dornach mit dem Goetheanum in Blickrichtung Arlesheim und Münchenstein.
Dornach mit dem Goetheanum in Blickrichtung Arlesheim und Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
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Während der Frühlings- und Sommermonate bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.

Damit weder die Mutter- noch ihre Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter der Kontrolle des Hundeführenden stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wäldern in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli 2023 eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde.

Besonders gefährdet sind in dieser sensiblen Zeit Bodenbrüter, Junghasen und Rehe.

An die Hundehalter wird appelliert, in den kommenden vier Monaten beim Ausführen ihrer Hunde der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann mit Busse gerechnet werden

Kritisch sind zudem die Bereiche von Waldrändern und Hecken. Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.

Hundehalter, die sich nicht an diese Pflicht halten, müssen mit einer Busse rechnen.

Ganzjährig gilt eine generelle Leinenpflicht für einzelne Hunde, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.

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