Wie die Gemeinde Reinach meldet, besteht vom 1. April bis zum 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald, um die Aufzucht junger Wildtiere zu schützen.
Das Rebhuhn – heute landesweit ausgestorben – war 1922 noch häufig und wurde bejagt. Das Foto stammt aus einem Vogelführer von 1897 - 1903
Das Rebhuhn – heute landesweit ausgestorben – war 1922 noch häufig und wurde bejagt. Das Foto stammt aus einem Vogelführer von 1897 - 1903 - sda - Birdlife/Neimann
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Im Frühling und Frühsommer sind Säugetiere, Vögel, Amphibien und Lurche mit der Geburt und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt.

In dieser äusserst sensiblen Zeitphase in der Natur braucht es zusätzlichen Schutz, damit die Artenvielfalt im Wald erhalten bleibt.

Vom 1. April bis 31. Juli 2024 gilt im Wald und am Waldrand deshalb die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht verzichtet werden.

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NaturReinach (AG)