Reinach: Bäume und Sträucher zurückschneiden

    Der Gemeinderat Reinach ruft die Einwohnerinnen und Einwohner dazu auf, ihre Bäumen, Hecken und Streucher zurückzuschneiden.

    Sträucher schneiden Rückschnitt
    Entsprechen Bepflanzungen nicht den Vorgaben, steht ein Rückschnitt an. - Alexas_Fotos / Pixabay

    Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen sind verpflichtet, die in das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dauerhaft zurückgeschnitten zu halten. Einfriedungen haben einen Abstand von 60 cm, gemessen ab Strassenmark, aufzuweisen. Die gesetzlichen Mindesthöhen, die frei sein müssen, betragen bei Fahrbahnen 4.5 Meter sowie bei Gehwegen und Trottoirs 2.5 Meter.

    Die Liegenschaftsbesitzer sind zum regelmässigen Rückschnitt verpflichtet. Sie sind gleichzeitig aufgefordert, darauf zu achten, dass Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen nie verdeckt und die auferlegten Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen stets freigehalten sind (30 m bei einer Beobachtungsdistanz von 2.5 m). Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 20. Juni 2020 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Besitzer aufgeastet.

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