Reinach AG ruft zur Bürgerbeteiligung für «Friedstrasse» auf
Wie die Gemeinde Reinach AG informiert, können die Unterlagen zum Gestaltungsplan «Friedstrasse» bis zum 1. Juli 2024 öffentlich eingesehen werden.

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe öffentlich aufgelegt. Gleichzeitig wird das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
Die Unterlagen können vom 31. Mai bis 1. Juli 2024 während der Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung eingesehen werden.
Sie sind zudem auf der Website der Gemeinde Reinach aufgeschaltet.
Mitwirkungsverfahren für Entwürfe
Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von allen interessierten Personen innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat oder digital eingereicht werden.
Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.
Dafür steht ein entsprechendes Eingabeformular bereit (digital auf der Website oder zum Mitnehmen bei der Abteilung Bau und Planung).
Einwendungen sind schriftlich einzureichen
Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Organisationen sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben.
Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplanes «Friedstrasse» wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt.