Wie die Gemeinde Reinach AG mitteilt, wird der Winterdiensteinsatz durch das Parkieren von Motorfahrzeugen entlang öffentlicher Strassen behindert.
Gemeindehaus in Reinach.
Gemeindehaus in Reinach. - Nau.ch
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Durch das Parkieren und Abstellen von Motorfahrzeugen entlang von öffentlichen und privaten Strassen wird der Winterdiensteinsatz der Gemeinde erheblich behindert und zum Teil verunmöglicht.

Zudem besteht die Gefahr, dass solche Fahrzeuge durch den Schneepflug oder durch beiseitegeschobene Schneemassen beschädigt werden.

Fahrzeughalter werden daher aufgefordert, ihre Fahrzeuge von öffentlichen Strassen und Parkplätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.

Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden

Die Gemeinde Reinach lehnt jegliche Haftungsansprüche ab und führt die Schneeräumung nur durch, wenn keine die Arbeiten behindernden Motorfahrzeuge abgestellt sind.

Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind bestrebt, die öffentlichen Strassen, Wege und Plätze im Winter möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar zu halten.

Dabei ist es leider nicht immer möglich, allen Wünschen gerecht zu werden.

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