Parkverbot – Hooverstrasse in Oberkulm
Der Gemeinderat Oberkulm verfügt über eine Verkehrsbeschränkungen an der Hooverstrasse.

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Parkieren verboten
Verfügende Behörde: Gemeinderat Oberkulm
Gemeinde: 5727 Oberkulm
Strasse: Hooverstrasse (zwischen Schrägweg und Unterfeldstrasse)
Art der Verkehrsbeschränkung: Parkieren verboten (Zonensignal 2.50 SSV), mit Zusatz beidseitig

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind bis 14. April 2020 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.