Parkverbot – Hooverstrasse in Oberkulm

Der Gemeinderat Oberkulm verfügt über eine Verkehrsbeschränkungen an der Hooverstrasse.

Das Ortschild in Oberkulm.
Das Ortschild in Oberkulm. - Nau.ch

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Parkieren verboten
Verfügende Behörde: Gemeinderat Oberkulm
Gemeinde: 5727 Oberkulm
Strasse: Hooverstrasse (zwischen Schrägweg und Unterfeldstrasse)
Art der Verkehrsbeschränkung: Parkieren verboten (Zonensignal 2.50 SSV), mit Zusatz beidseitig

Massnahmeplan Hooverstrasse
Massnahmeplan Hooverstrasse. - oberkulm.ch

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind bis 14. April 2020 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

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