Wie die Gemeinde Unterkulm berichtet, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und am Waldrand an der Leine geführt werden.
Ausblick auf die Wälder in Unterkulm.
Ausblick auf die Wälder in Unterkulm. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Während der Setzzeit und Aufzucht der Rehkitze besteht gemäss der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau (Jagdverordnung des Kantons Aargau, AJSV) eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen.

Unter § 21 dieser Verordnung wird dies wie folgt umschrieben: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen.

Einhaltung der Bestimmungen

In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.»

Der Gemeinderat Unterkulm und der Jagdverein danken den Hundehaltern für die Einhaltung dieser Bestimmungen.

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