Wie die Gemeinde Gondenschwil mitteilt, hat sie alle wichtigen Anlaufstellen für schutzsuchende Ukrainer und für Personen, die helfen wollen, zusammengefasst.
Brunnen in Gontenschwil.
Brunnen in Gontenschwil. - Nau.ch
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Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und der Kantonale Sozialdienst (KSD) Aargau haben auf ihren Webseiten umfangreiche Informationen aufgeschaltet, welche laufend aktualisiert werden.

Bei Fragen rund um das Asyl- und Flüchtlingswesen im Zusammenhang mit der Ukraine wendet man sich bitte an die Ukraine-Hotline. Sie ist telefonisch von Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr unter der Telefonnummer 062 835 11 33 und per E-Mail an ukraine@ag.ch erreichbar. Samstag und Sonntag kann man sich ebenfalls per Mail melden.

Bei Fragen rund um ausländerrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Arbeitsaufnahme von Ukraine-Flüchtlingen mit Schutzstatus S wendet man sich bitte an das Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau (MIKA).

Anlaufstelle für Gastfamilien ist der kantonale Sozialdienst

Der Kantonale Sozialdienst hat auf seiner Website diverse Informationen im Zusammenhang mit der privaten Unterbringung und Unterstützung aufgeschaltet. Die Gemeinde Gondenschwil weist diesbezüglich auf das Merkblatt hin, welches sie auf ihrer Webseite publiziert hat.

Ukrainische Einwanderer müssen sich beim Bundesasylzentrum melden

Flüchtlinge erhalten in der Schweiz den Schutzstatus S. Dafür müssen sie sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen. Weitere Informationen diesbezüglich stellt das Staatssekretariat für Migration (SEM) auf seiner Website zur Verfügung. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe stellt auf ihrer Webseite ebenfalls Informationen in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung.

Aufnahme von schulpflichtigen Kindern

Falls man schulpflichtige Kinder aufgenommen hat, meldet man sich bitte bei der Primarschule Gontenschwil oder der Kreisschule aargauSüd.

Schutzsuchende Ukrainer haben Anspruch auf Sozialhilfe

Flüchtlinge mit Schutzstatus S haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht selber aufkommen können. Auch Flüchtlinge ohne Schutzstatus S haben Anspruch auf Sozialhilfe (Nothilfe), wenn sie sich in Gontenschwil aufhalten und sich in einer finanziellen Notlage befinden. Diesbezüglich wendet man sich bitte an den Sozialdienst des Bezirks Kulm.

Wichtige weiterführende Links hat die Gemeinde Gondenschwil auf ihrer Webseite aufgeschaltet. Unter anderem finden Flüchtlinge, die Haustiere mitbringen, entsprechende Informationen.

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