In Wikon gibt es wieder neue Kehrichtmarken
Wie die Gemeinde Wikon mitteilt, gibt es ab 1. Januar 2023 wieder neue Kehrichtmarken. Alte Marken können bis Ende April 2023 verwendet werden.

Die Gloor Transport AG betreibt die Logistik der Kehrichtabfuhr aus Haushaltungen, Industrie und Gewerbe sowie das Inkasso der Kehrichtgebühren in Wikon.
Die Kehrichtmarken sind jeweils ein Jahr lang gültig. Das bedeutet, dass es ab 1. Januar 2023 wieder neue Marken gibt.
Die Gültigkeit der Marken wurde bewusst auf Ende April 2023 gesetzt, damit die Einwohner genügend Zeit haben, angebrochene Bögen «alter» Marken im neuen Jahr noch aufzubrauchen.
Die Marken können auch über die Gemeindewebseite im Online-Schalter bestellt werden.
Ab 1. Mai 2023 werden nur noch die neuen Marken akzeptiert
Ab 1. Januar 2023 sind nur noch 2023er-Marken erhältlich. Die 2023er-Marken sind dann wieder bis am 30. April 2024 gültig.
Ab 1. Mai 2023 dürfen keine «alten» Marken mehr verwendet werden, sondern nur noch die neuen.
Die neuen Marken gelten nur für Wikon. Im Hintermoos werden weiterhin die «Wikon»–Marken verwendet.
Es ist zu beachten, dass keine Rücknahmeaktion stattfindet.









