Am 13. Februar 2022 wird in Roggliswil über die Volksinitiativen zum Tier- und Menschenversuchsverbot sowie zum Schutz der Kinder vor Tabakwerbung abgestimmt.
Gemeindehaus Roggliswil.
Gemeindehaus Roggliswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Roggliswil bekannt gibt, finden am Sonntag, den 13. Februar 2022, eidgenössische sowie kantonale Volksabstimmungen statt.

Die Bevölkerung entscheidet über zwei Volksinitiativen

Zur Vorlage der eidgenössischen Volksabstimmungen kommt die Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot - Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt».

Ausserdem steht die Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» zur Abstimmung.

Diverse Traktanden stehen zur Abstimmung aus

Die Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) ist ebenfalls durch das Volk zu entscheiden. Als letzter Punkt in Hinsicht auf die eidgenössischen Abstimmungen steht das Bundesgesetz vom 18. Juni 2021 über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien auf dem Programm.

Bei der kantonalen Volksabstimmung wird zudem über die Tragung des Covid-bedingten Verlusts 2020 des Kantonsspitals in Form einer Aktienkapitalerhöhung entschieden.

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