Anordnung der Ersatzwahl eines Mitglieds der RPK

Gemeinde Dänikon
Gemeinde Dänikon

Regensdorf,

Die amtliche Publikation der Wahlanordnung der Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission (RPK) erfolgte am 28. August im «Furttaler».

Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission
Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission. - Gemeinde Dänikon

Für die aus der Rechnungsprüfungskommission (RPK) zurücktretende Claudia Bühler ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dänikon hat.

Die Urnenwahl findet am 29.11.2020 statt. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am 18.09.2020 beim Gemeinderat Dänikon, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, schriftlich mit folgenden Angaben zu melden: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Rechtsmittel

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirks­rat Dielsdorf, Geiss­acker­strasse 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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