Zentrumsprojekt in Eschenbach schreitet voran
Als flankierende Massnahme zur 2003 eröffneten Umfahrungsstrasse A15 (damals A53) verlangte der Kanton eine umlenkende Neugestaltung des Eschenbacher Dorfkerns.

Seit dem 1. Oktober 2003 rollt der Verkehr auf der Autobahn zwischen Schmerikon und Rapperswil-Jona. Um die Umlenkung auf die Schnellstrasse zu fördern, waren vom Kanton verschiedene flankierende Massnahmen vorgesehen, zu welchen auch die Beruhigung des Eschenbacher Dorfzentrums gehört.
Verkehrsberuhigung wertet auf
Ursprünglich war dazu ein Projekt mit einem Verkehrskreisel bei der Sternenkreuzung vorgesehen, dieses scheiterte jedoch im Jahr 2003 in einer Referendumsabstimmung. Im Austausch mit der Bevölkerung und nach erfolgter Simulation verschiedener Szenarien wurde entschieden, die aktuelle Verkehrsführung nicht grundlegend zu verändern, sondern an verschiedenen Stellen zu optimieren. Dabei sollen der Verkehr im Zentrum beruhigt, die Fussgängersicherheit erhöht, die Busanschlüsse verbessert und der Dorfkern attraktiver gestaltet werden.
Gemeinsame Planung von Kanton und Gemeinde
Der Planungsperimeter umfasst neben der kantonal bewirtschafteten Hauptachse (Rickenstrasse–Dorfstrasse–Rütistrasse) auch deren Seitenbereiche, welche in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen. In über fünfjähriger Planung haben die Verantwortlichen von Gemeinde und Kanton eine umfassende Neugestaltung ausgearbeitet. Dabei stand man im Dialog mit den Grundeigentümern und wurde durch Verkehrsplaner und kantonale Fachexperten begleitet.
Das von Gemeinderat und Kantonsregierung gutgeheissene Gesamtprojekt wurde im Jahr 2014 gemeinsam öffentlich aufgelegt. Die Seitenbereiche der Gemeinde wurden in drei Planteile aufgeteilt. Einer umfasst die Abzweigung von der Rickenstrasse in die Bürgstrasse, einer den Bereich der Post bei der Einfahrt in die Rössligass und der dritte Teil beinhaltet den Bereich Sternenplatz.
Einsprachen verzögern Vorhaben
Sowohl gegen das vom kantonalen Tiefbauamt erarbeitete Projekt «Umgestaltung Sternenkreuzung», als auch gegen das von der Gemeinde vorgelegte Projekt «Gestaltung Seitenbereiche Hauptachsen» gingen Einsprachen ein. Im Zentrum standen dabei der Hochwasserschutz und die Fussgängersicherheit.
Nachdem es fünf Jahre gedauert hat, bis die Einsprachen gegen das Kantonsprojekt vom Tisch waren, konnte der Gemeinderat die insgesamt acht Einsprachen gegen das Seitenbereichsprojekt erst im Frühjahr 2020 behandeln. Diese zeitliche Verzögerung veranlasste einen Anwohner dazu, beim Baudepartement St. Gallen Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen den Eschenbacher Gemeinderat zu erheben.
Bei der darauffolgenden Prüfung wurden durch das kantonale Baudepartement Formfehler für einen der drei Planbereiche festgestellt. Demnach kann die Gemeinde den Bereich Sternenplatz nicht als zusammenfassenden Gestaltungsplan nach Strassengesetz realisieren, sondern muss Elemente wie Buswarte- und Velounterstände, Bodenbeläge, Bänke und Bäume einzeln im Baubewilligungsverfahren realisieren.
Neuauflage als Bauprojekt
Um einen langwierigen Rechtsstreit und weitere Verzögerungen am Projekt zu verhindern, hat der Gemeinderat den beanstandeten Projektteil «Gestaltung Seitenbereiche Sternenkreuzung» zurückgezogen. Damit werden auch die diesbezüglichen Einsprachen gegenstandslos.
Die Verantwortlichen sind nun dabei, die geforderten Baubewilligungsverfahren für den Bereich der Sternenkreuzung vorzubereiten, wobei sich Gelegenheit bietet, nochmals Aktualisierungen vorzunehmen. Die beiden anderen Planbereiche, Post und Bürgstrasse–Rickenstrasse sind vom Rückzug nicht tangiert und zwischenzeitlich rechtskräftig.
Realisation von Teilprojekten
Der Hauptteil, der im Zuständigkeitsbereich des Kantons liegt, ist seit Herbst 2019 rechtskräftig. Im Moment laufen Landerwerbsverhandlungen mit den Grundeigentümern.
Die Bauarbeiten sollen noch im kommenden Jahr beginnen. In Koordination mit dem Kantonsprojekt möchte die Gemeinde den Fussgängerübergang bei der Einmündung der Bürgstrasse ausführen.
Ausstehend ist die Neugestaltung der Rössligass, für welchen der Gemeinderat im vergangenen Jahresbericht einen Projektvorschlag vorgelegt hat. Im Rahmen des Budgets 2021 hat die Bevölkerung dem entsprechenden Projektierungskredit zugestimmt, sodass die konkrete Planung im kommenden Jahr aufgenommen werden kann.
Die vor rund fünf Jahren ebenfalls aufgelegten Teilstrassenpläne «Obergass-Kirchgass, Ergänzung Einlenker» und «Büechliberg, Ergänzung Einlenker» wurden im November 2019 durch den Kanton genehmigt. Diese Projektteile sollen ebenfalls zeitnah in Angriff genommen werden.