Tempo 30 in Eschenbach: Kanton lehnt weiteren Lärmschutz ab
Wie die Gemeinde Eschenbach berichtet, gilt seit bald zwei Jahren auf dem unteren Abschnitt der Bürgstrasse in Neuhaus eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer. Dies ist unüblich, zumal es sich beim besagten Abschnitt um eine verkehrsorientierte Kantonsstrasse handelt. Begründet wird die Geschwindigkeitsreduktion durch die die nationalen Lärmschutzvorgaben.
Teile der Eschenbacher Bevölkerung sind mit der neuen 30er-Beschränkung nicht einverstanden und haben dem Gemeinderat anlässlich der Bürgerversammlung vom 30. November 2023 den Auftrag erteilt, diesbezüglich Verhandlungen mit dem Kanton St. Gallen aufzunehmen.
Diesem Begehren ist der Gemeinderat inzwischen nachgekommen und ist in einen mehrstufigen Austausch getreten mit der Kantonspolizei und dem Tiefbauamt St. Gallen.
«Flüsterbelags» wirtschaftlich nicht vertretbar
Dabei hat der Kanton wiederholt dargelegt, dass auf dem betroffenen Streckenabschnitt neben einer Geschwindigkeitsanpassung keine anderen lärmreduzierenden Massnahmen an der Quelle möglich seien.
Gemäss aktuellem Kenntnisstand würde sich die lärmmindernde Wirkung eines sogenannten «Flüsterbelags» in Anbetracht der beachtlichen Steigung der Bürgstrasse bereits nach einigen Jahren wieder aufheben.
Weitere Erkenntnisse dazu werden derzeit durch den Austausch mit anderen Kantonen und im Rahmen von verschiedenen Testungen an anderen Stellen (unter anderem auch in St. Gallenkappel) gewonnen.
Hinzu komme, dass ein Belagsersatz im besagten Abschnitt auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar sei. Der Ersatz eines technisch noch einwandfreien Belags wäre unverhältnismässig.
Tempo 30 sinnvolle Lösung
Entsprechend sei die Tempobeschränkung derzeit der sinnvollste Weg, um die gemäss der nationalen Gesetzgebung geforderten Lärmimmissionsgrenzwerte einzuhalten. Die Gemeinde verfügt zudem über keine Rechtsmittel, um eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit zu erwirken.