Rüti ZH bittet um Rücksichtnahme auf den Winterdienst
Wie die Gemeinde Rüti ZH angibt, sind Verkehrsteilnehmer aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den winterlichen Verhältnissen anzupassen.

Die Verantwortlichen für den Winterdienst haben sich vorbereitet, um auch in den Wintermonaten das Gehweg- und Strassennetz für die Benützer in möglichst gutem Zustand zu halten.
Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist das örtliche kommunale Werkhofpersonal zuständig.
Auf den Kantons- und Gemeindestrassen sind auch private Unternehmer im Einsatz. Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden.
Jede Haftung für Schäden wird abgelehnt
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten.
Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch den Schneepflug und anderen Winterdienstgeräten.
Durch ordnungswidriges parken wird ein reibungsloser Ablauf der Räumungsarbeiten beeinträchtigt.
Jede Haftung für Schäden an solchen Fahrzeugen muss abgelehnt werden.
Schneeräumung der Hauszufahrten ist Sache der Grundeigentümer
Das Wegräumen vom Schnee von privaten Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen sowie die Schneeräumung der Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.
Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten, Schnee und Eis von Privatgrundstücken auf öffentlichem Grund abzulagern.
Dies gilt insbesondere für Strassenschächte, Abläufe, Rinnen, Kanäle und öffentliche Gewässer. Strassenschächte und Abläufe sind für Schmelzwasser freizuhalten.
Hydranten müssen jederzeit frei zugänglich gehalten werden.
Reduzierter Winterdienst auf einzelnen Strassen
Verschiedene Gemeinden kennen den «reduzierten Winterdienst» auf einzelnen Strassen.
Dies bedeutet einen sehr zurückhaltenden Einsatz von Splitt, Salz und anderen Auftaumitteln. Solche Strassen werden besonders gekennzeichnet.
Diese Massnahmen tragen einerseits dazu bei, die Natur zu schonen und die Belastung der Gewässer und des Grundwassers mit Schadstoffen zu verringern, und anderseits können die Benützer nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass solche Strassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- und Eisglätte sind.
Alle Verkehrsteilnehmer sind daher aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen.