Wie die Gemeinde Rüti meldet, benötigt die Gruppenwasserversorgung wegen des kantonalen Gemeindegesetzes eine neue Rechtsform. Abstimmung ist im September 2024.
Die Schöneggstrasse in Rüti (ZH).
Die Schöneggstrasse in Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit über 60 Jahren liefert die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) Trink-, Brauch- und Löschwasser in die angeschlossenen Gemeinden.

Organisiert ist sie als einfache Gesellschaft, welcher 14 Beteiligte angehören: die politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon; die Wasserversorgungsgenossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona; sowie die öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH».

Anforderungen an die GWVZO gestiegen

Mit der Revision des kantonalen Gemeindegesetzes im Jahr 2018 sind die Anforderungen an die GWVZO deutlich gestiegen.

Der administrative Aufwand bei der Budgetierung und Rechnungslegung würde in Zukunft erheblich höher ausfallen.

Die Beschlussfassung würde zudem komplizierter, was die Finanzierung von Erneuerungsprojekten enorm erschweren würde.

AG als einziger gangbarer Weg

Aus den erwähnten Gründen empfiehlt die Bau- und Betriebskommission der GWVZO, die Rechtsform zu ändern.

Eine sorgfältige Prüfung hat gezeigt, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft der einzig sinnvolle und machbare Weg ist.

Alle anderen Rechtsformen ergäben zahlreiche Nachteile – unter anderem deshalb, weil die Beteiligten der GWVZO sehr unterschiedlich organisiert sind und aus zwei verschiedenen Kantonen stammen.

So ist es beispielsweise nicht möglich, dass die bestehenden Wasserversorgung-Genossenschaften Mitglied eines Zweckverbands oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt werden könnten.

Bevölkerung der jeweiligen Gemeinden stimmt ab

Für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sind verschiedene Schritte notwendig.

Die acht politischen Gemeinden und die Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH» müssen untereinander eine interkommunale Vereinbarung abschliessen.

Über diese Vereinbarung stimmt die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinden am 22. September 2024 an der Urne ab.

Ein «Ja» bedeutet gleichzeitig die Zustimmung zur Gründung der Aktiengesellschaft. Alle 14 Beteiligten müssen der Rechtsformänderung zustimmen.

Einstimmiges Resultat notwendig

Bei den Genossenschaften finden die Entscheidfindungen bereits anlässlich ihrer Jahresversammlungen statt.

Bei einem einstimmigen positiven Resultat kann die neue Aktiengesellschaft im Dezember 2024 gegründet und die bestehenden Anlagen der GWVZO darin überführt werden.

Die heute Beteiligten bleiben die alleinigen Eigentümer der GWVZO.

Sie werden im gleichen Umfang Aktien erhalten, wie sie heute Bezugsrechte für Wasser haben und am Vermögen der heutigen GWVZO beteiligt sind.

Keine Auswirkung auf Wasserpreis

Die heutige Bau- und Betriebskommission wird durch einen Verwaltungsrat ersetzt.

Die Geschäftsführung bleibt weiterhin bei einem beauftragten Dritten, wie dies heute die Gemeindewerke Rüti sind.

Auf den Wasserpreis hat die neue Rechtsform keine Auswirkungen; unabhängig davon ist aufgrund von grösseren Ersatzinvestitionen verschiedener Anlagenteile mittelfristig aber eine Preiserhöhung zu erwarten.

GWVZO kann sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren

«Die Umwandlung der GWVZO in eine Aktiengesellschaft bringt in erster Linie eine Vereinfachung und Beschleunigung in der Administration, bei der Beschlussfassung und bei der Finanzierung von Erneuerungsprojekten», erklärt François Racine, Präsident der Bau- und Betriebskommission der GWVZO.

«So kann sich die GWVZO auch künftig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die Bevölkerung im Zürcher Oberland mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu beliefern.»

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