Am 1. Dezember 2023 kam es nach einem Eishockey-Spiel in Rapperswil-Jona SG zu Ausschreitungen. Sechs Personen konnten nun identifiziert werden.
Kantonspolizei St. Gallen
Kantonspolizei St. Gallen. - Kantonspolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Eishockey-Spiel kam es am 1. Dezember 2023 zu gewalttätigen Ausschreitungen.
  • Nun konnten sechs beteiligte Männer identifiziert und zur Anzeige gebracht werden.
  • Gegen die Männer wird ein Rayonverbot geprüft.
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Letztes Jahr, am Freitag, 1. Dezember 2023, ist es im Zuge des Eishockey-Meisterschaftsspiels zwischen den Rapperswil-Jona Lakers und dem HC Fribourg-Gottéron zu Ausschreitungen gekommen.

Nach dem Spiel der Rapperswil-Jona Lakers gegen den HC Fribourg-Gottéron kam es zu gewalttätigen Handlungen einiger SCRJ Lakers Anhängern gegenüber einem Car des Fanlagers des HC Fribourg-Gottéron sowie gegenüber intervenierenden Mitarbeitenden der Kantonspolizei St. Gallen und dem Sicherheitsdienst.

Ein Zusammentreffen der beiden Fanlager konnte dank der Unterstützung des Sicherheitsdienstes und unter massivem Einsatz von Pfefferspray verhindert werden.

Sechs Beteiligte wurden zur Anzeige gebracht

Anlässlich der Ermittlungen im Zuge der Gewalttaten konnten bisher sechs beteiligte Schweizer identifiziert werden.

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Darunter befinden sich zwei Männer im Alter von 24 und 28 Jahren, jeweils beide aus dem Kanton Zürich, ein 23-jähriger Mann aus dem Kanton Schwyz sowie drei Männer aus dem Kanton St. Gallen im Alter von 21 und jeweils 23 Jahren.

Sie werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen wegen Landfriedensbruch und/oder Verstössen gegen das Vermummungsverbot zur Anzeige gebracht.

Fünf der Männer waren bereits mit einem Stadionverbot belegt

Gegen alle Personen wird ein Stadionverbot durch die Kantonspolizei St. Gallen empfohlen.

Fünf der Männer wurden deshalb durch den Verein der SC Rapperswil-Jona Lakers bereits mit einem Stadionverbot belegt, die übrigen Empfehlungen befinden sich noch in Prüfung. Ausserdem prüft die Kantonspolizei St. Gallen ein Rayonverbot gegen die Beteiligten.

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