

Käser Karl Wick ficht das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen an

Zu 63 Monaten unbedingter Gefängnisstrafe hat das Kantonsgericht St. Gallen den Käser Karl Wick verurteilt. Er muss sich wegen mehreren Betrugsvorwürfen verantworten.
Das wollte Wick jedoch nicht hinnehmen und legte am 3. Februar Berufung ein, so die «Südostschweiz». Der Fall kommt damit vor Bundesgericht.
Zuvor waren es nur 36 Monate Gefängnis
Das Urteil des Kreisgerichts See-Gaster lautete zuvor 36 Monate Gefängnis – teilbedingt. Es wurde nun also mit dem Entscheid des Kantonsgerichts stark erhöht.
Zahlreiche Vorwürfe
Die Kantonsrichter befanden, dass sich Käser Wick unter anderem wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht hat. Dazu kam mehrfache qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfache Veruntreuung sowie verschiedene weitere Delikte. Zum Betrugsvorwurf zählt, dass Unmengen an Käse falsch deklariert wurde, um Beiträge an die Organisation «Emmentaler» zu umgehen. Er habe sich auch privater Schulden entledigt, die in die Millionen gingen.
Erfolgt der Weiterzug aus taktischen Gründen?
Der Käser hatte mit seinem Anwalt in allen Punkten Freisprüche gefordert. Jetzt wird das Bundesgericht prüfen müssen, ob die Strafe angemessen ist. Der Weiterzug dahin könnte aus taktischen Gründen erfolgen. Einzelne Anklagepunkte könnten bis zum Bundesgerichtsentscheid verjähren.