Wie die Gemeinde Rüti mitteilt, werden auf Gemeindeebene die kantonalen Vorgaben eingehalten. Zusätzliche Verordnungen wurden vom Gemeinderat nicht getroffen.
1. August
In vielen Kantonen herrscht wegen der Trockenheit ein absolutes Feuerverbot – auch am 1. August. - Keystone
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Aufgrund der grossen Waldbrandgefahr gilt im Kanton Zürich seit dem 21. Juli 2022 ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Da keine ergiebigen Regenfälle absehbar sind, gilt das Verbot bis mindestens 1. August 2022 und bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist es verboten, Feuer zu entfachen sowie brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen (Zigaretten, Zündhölzer und so weiter). Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills. Ein Mindestabstand von 200 Metern vom Waldrand muss für das Abfeuern von Feuerwerk (Raketen, Vulkane und so weiter) und das Entfachen von Brauchtumsfeuern (1.-August-Feuer) eingehalten werden.

Die Gemeindepräsidien des Bezirks Hinwil sprechen sich momentan gegen ein generelles Verbot von Feuern oder Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet Rüti aus.

Die Gemeinde Rüti wünscht einen schönen und unbeschwerten 1. August 2022 und dankt der Bevölkerung, dass sie sorgsam und verantwortungsvoll feiert.

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