Hundehalter in Füllinsdorf müssen Gemeinde informieren
Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, sind Hundehalter dazu verpflichtet die Gemeinde bis zum 28. Januar 2022 über den Verbleib ihrer Tiere zu informieren.

Anfang Februar 2022 werden die Hunderechnungen für die Gebühr des laufenden Jahres an alle Hundehalter versendet. Wenn ein Hund weggegeben wurde oder wenn das Tier verstorben sein sollte, müssen die Einwohner dies bis spätestens 28. Januar 2022 telefonisch oder via E-Mail melden.
Die Gemeinde bittet auch die zentrale Hundedatenbank AMICUS über den Verbleib des Hundes zu informieren. Damit helfen die Hundehalter, unnötige Rechnungsstellungen zu verhindern und ersparen sich die entsprechenden Umtriebe.