Wie die Gemeinde Füllinsdorf mitteilt, sind Eigentümer und Hauswarte ersucht Hecken, Sträucher und Bäume gemäss den geltenden Regeln zurückzuschneiden.
Die Gemeindeverwaltung an der Mitteldorfstrasse in Füllinsdorf.
Die Gemeindeverwaltung an der Mitteldorfstrasse in Füllinsdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Gemeinde Füllinsdorf bittet die Hauseigentümer, beziehungsweise die Hauswarte, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang der Strassen und Fusswege bis auf die Strassenlinie, beziehungsweise Eigentumsgrenze zurückzuschneiden.

Bei Strasseneinmündungen ist der Wuchs so niedrig zu halten, dass eine gute Übersicht gewährleistet bleibt.

Gemäss dem Strassenreglements dürfen das Lichtraumprofil der Verkehrslage, die Strassenbeleuchtungen und die notwendigen Sichtfelder bei Strasseneinmündungen und Privateinfahrten nicht durch Bepflanzungen, Einfriedungen et cetera beeinträchtigt werden.

Kontrollen durch die Aussendienstmitarbeiter

Wird ein zu diesen Vorschriften im Widerspruch stehender Zustand auf Anweisung des Gemeinderates nicht beseitigt, kann dieser die Beseitigung zu Lasten des Fehlbaren selbst anordnen.

Bei Kontrollen durch die Aussendienstmitarbeiter wird immer wieder festgestellt, dass Pflanzen aus Grundstücken in das Lichtraumprofil der Strasse oder des Weges hineinragen.

Neben der Gefährdung der Verkehrssicherheit wird dadurch auch der Strassenunterhalt mit der Wischmaschine beeinträchtigt.

Das sich so bildende Unkraut gilt als Feind der Strassenränder, das eindringende Wasser und entstehendes Eis im Winter lassen Schäden am Belag und den Randsteinen aufkommen, deren Instandstellung Kosten verursacht.

Naturschutz und Sicherheit haben hohe Priorität

Frühere Unkraut-Bekämpfungsmethoden (mit Gift) stellen heute eine Umweltsünde dar.

Unsere Wischmaschine ist mit einem speziellen Stahlbesen ausgerüstet, der die Strasse bis zum Rand reinigt und Unkraut entfernt.

Sie hat jedoch gegen Sträucher und Bäume, welche die Maschine «kratzen», Pflanzen, die sich um den Besen schlingen und «Geschützte» Nährbodendepots zu kämpfen.

Die Gemeinde ersucht daher die Hauseigentümer, beziehungsweise die Hauswarte, ihre Pflanzen, Sträucher und Hecken so zurückzuschneiden, dass der Strassenunterhalt gewährleistet und die Verkehrssicherheit garantiert ist.

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