Wie die Gemeinde Füllinsdorf berichtet, gilt während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für Hunde.
Ausblick nach Füllinsdorf und Pratteln (BL) mit Industriegebiet.
Ausblick nach Füllinsdorf und Pratteln (BL) mit Industriegebiet. - Nau.ch / Werner Rolli
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Mit dem Frühling beginnt auch die Zeit der Geburt und Aufzucht der Jungtiere in Wald und Feld.

Gerade Waldränder sind ein äusserst sensibler und wichtiger Lebensraum für bodenbrütende Vögel, Rehkitze und Junghasen.

Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb zu deren Schutz die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Schutz für Wildtiere und Natur

Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll möglichst auf störende Aktivitäten in sensiblen Bereichen, während der Dämmerung und in der Nacht, verzichtet werden.

Aber nicht nur die Tiere brauchen Schutz. Die jungen Blumen, Kräuter und Bäumchen, die neben den Wegen spriessen, sind sehr trittempfindlich.

Die Waldbesucher werden deshalb gebeten, auf den Waldwegen zu bleiben, Waldränder zu meiden und die Dämmerungs- und Nachtzeiten den Tieren im Wald zu überlassen.

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