Zurückschneiden von Pflanzen an Strassen in Hittnau ZH

Gemeinde Hittnau
Gemeinde Hittnau

Pfäffikon,

An Orten, wo das Strassenprofil ohnehin meistens knapp ist, wird der Fuss- und Fahrzeugverkehr vielfach durch überhängende Äste von Bäumen und Sträuchern aus Vorgärten behindert.

Forstwart (Symbolbild)
Forstwart (Symbolbild) - Keystone

Das Freihalten des Strassenkörpers ist Sache der direkten Anstösser. Die Bäume, Sträucher und hohe Gräser inkl. Strassenborde längs der öffentlichen Strassen und Trottoirs müssen immer auf die gesetzlichen Höhen und Abstände zurückgeschnitten sein.

Auch darf die Strassenbeleuchtung nicht beeinträchtigt werden. Das Strassengebiet ist bis auf eine Höhe von 4,5 m – bei Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,5 m – von überhängenden Ästen freizuhalten.

Sträucher dürfen nicht in den Luftraum des Strassengebietes reichen. Grünhecken müssen mindestens um die Hälfte ihrer Höhe, in jedem Fall mindestens 50 cm vom Strassengebiet entfernt, gepflanzt und stets auf die Strassengrenze zurückgeschnitten werden.

Bäume, Sträucher und hohe Gräser inkl. Strassenborde, die den öffentlichen Grund überwachsen, sind von den Privaten bis Ende November 2019 zurückzuschneiden (siehe untenstehende Grafik). Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte an den Betriebsleiter Werke, Hans-Rudolf Stettler, Telefon 043 288 66 35.

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