Wie die Gemeinde Russikon schreibt, werden die Wege Katalognummer 194, 197 und 207 im Weiler Wilhof nicht mehr als Flurwege genutzt.
Weizenfelder am Dorfeingang von Russikon im Zürcher Oberland.
Weizenfelder am Dorfeingang von Russikon im Zürcher Oberland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Flurwege im Sinne des Landwirtschaftsgesetzes dürfen nur als solche klassifiziert werden, wenn sie land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

Sie sind ganz oder teilweise aufzuheben, wenn dieser Zweck entfällt.

Die Wege Katalognummer 194, 197 und 207 im Weiler Wilhof sind heute immer noch als Flurwege bezeichnet, obwohl sie nicht mehr als solche genutzt werden.

Der Gemeinderat hat nun die erwähnten Flurwege aufgehoben und aus dem Flurwegverzeichnis gestrichen.

Weg Katalognummer 194 hat öffentlichen Erschliessungscharakter

Die Aufhebung bedarf der Genehmigung durch die Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur.

Von den betroffenen Weggrundstücken hat einzig der Weg Katalognummer 194 öffentlichen Erschliessungscharakter.

Eine entsprechende Übernahme ins Eigentum der Gemeinde soll nach der rechtskräftigen Aufhebung des Flurwegstatus geprüft werden.

Die beiden Weggrundstücke Katalognummer 197 und 207 sollen in privates Eigentum übergehen.

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