Wie die Gemeinde Fehraltorf berichtet, ist die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet Wermatswiler-, Geerenstrasse und Stadacher vorgesehen.
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH).
Die Kempttalstrasse in Fehraltorf (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Basierend auf der Auswertung einer Umfrage beabsichtigt der Gemeinderat im Gebiet Wermatswiler-, Geerenstrasse und Stadacher die Einführung einer Tempo-30-Zone. Das Gebiet ist im kommunalen Verkehrsrichtplan der Gemeinde Fehraltorf als geplantes, verkehrsberuhigtes Gebiet bezeichnet.

Rund zwei Drittel der Befragten sprachen sich für eine Temporeduktion oder eher dafür aus. In Absprache mit der Kantonspolizei wurden Verkehrserhebungen durchgeführt und ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes verkehrsplanerisches Gutachten zusammen mit Vertretern der Gemeinde und der Kantonspolizei vor Ort besprochen.

Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone sollen eine Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus der verschiedenen Verkehrsteilnehmer, die Steigerung des Sicherheitsempfindens der Verkehrsteilnehmer sowie eine Verbesserung der Lebensqualität für die Anwohner erreicht werden. Das Gutachten zeigt auf, dass die Einführung einer Tempo-30-Zone in diesem Gebiet notwendig, zweck- und verhältnismässig ist.

Die Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone sind erfüllt

Mit der Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde und den zusätzlichen Verkehrsberuhigungsmassnahmen wird die Erreichung der gesetzten Ziele angestrebt. Gemäss dem verkehrstechnischen Gutachten und der Stellungnahme der Kantonspolizei sind die Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone erfüllt.

Für die baulichen Massnahmen sowie für die Umsetzung des Signalisations- und Markierungskonzeptes sind im Finanz- und Aufgabenplan 2021 bis 2025 Investitionen von 130'000 Franken für das Jahr 2023 vorgesehen. Der im Rahmen des Auflageprojekts erstellte Kostenvoranschlag sieht neu Aufwendungen von 262'000 Franken inklusive Mehrwertsteuer vor.

Die grosse Kostendifferenz begründet sich einerseits mit den stark gestiegenen Preisen für Beläge, Randabschlüsse, Beton und so weiter und die viel zu tief angesetzten Aufwendungen für Markierung, Signalisation, Gärtner und so weiter im Rahmen der Studie. Zudem fehlen die Aufwendungen für die öffentliche Mitwirkung und Festsetzung.

Die öffentliche Mitwirkung dauert einen Monat

Im Zuge der Projektierung wurde zudem festgestellt, dass sämtliche Trottoirs im Bereich der Rampen ebenfalls angepasst werden müssen, dass zwei zusätzliche Schlammsammler benötigt werden und dass die Annahmen für den Belagsaufbau den Anforderungen an den örtlichen Verkehr vor allem auf der Geerenstrasse nicht der Norm entsprechen und die Belagsstärken grösser dimensioniert werden müssen.

Die öffentliche Mitwirkung über die baulichen Massnahmen erfolgt im Zeitraum seit 27. Juni bis 27. Juli 2022.

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