Wie die Gemeinde Russikon bekannt gibt, beträgt der Bilanzwert der Grundstücke und Gebäude im Finanzvermögen nach der Neubewertung 6’619’558,15 Franken.
Russikon Dorf, an der Kirchgasse in Russikon (ZH).
Russikon Dorf, an der Kirchgasse in Russikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Grundstücke, Grundeigentumsanteile und Gebäude des Finanzvermögens einer Gemeinde müssen in einer Legislaturperiode mindestens einmal neu bewertet werden.

Die Neubewertung ist notwendig, weil die Bewertungsbestimmungen keine laufende Anpassung der Bilanzwerte sämtlicher Liegenschaften des Finanzvermögens an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse vorsehen.

Diese systematische Neubewertung hat stetig, in regelmässigen Zeitabständen, zu erfolgen.

Die letzte Neubewertung der Liegenschaften im Finanzvermögen fand per 1. Januar 2019 statt. Die systematische Neubewertung erfolgte damit auf den 1. Januar 2023 und wurde vom Gemeinderat genehmigt.

Pumptrack-Grundstück dem Verwaltungsvermögen zugewiesen

Der Bilanzwert der Grundstücke und Gebäude im Finanzvermögen beträgt nach der Neubewertung 6’619’558,15 Franken.

Von der Neubewertung ausgenommen wurden Liegenschaften, die ins Verwaltungsvermögen übertragen wurden.

So wurde beispielsweise das Grundstück, auf welchem der Pumptrack realisiert wurde, dem Verwaltungsvermögen zugewiesen.

Dieses Grundstück ist für die nächsten 20 Jahre für eine öffentliche Nutzung bestimmt.

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