Hittnau: Bäume, Sträucher und Grünhecken zurückschneiden
Bäume, Hecken, Gehölze und Pflanzen, deren Geäste zu weit in den Strassenraum ragen, können die Sicht von Verkehrsteilnehmern einschränken.

Bäume, Hecken, Gehölze und Pflanzen, deren Geäste zu weit in den Strassenraum ragen, können die Sicht von Verkehrsteilnehmern einschränken und zu gefährlichen Situationen führen. Darum ist es wichtig, Astwerk und Zweige an öffentlichen und privaten Strassen und Wegen regelmässig zurück zu stutzen.
In das Lichtraumprofil ragendes Geäst erschwert überdies die maschinelle Reinigung der Verkehrsflächen unnötig. Schliesslich könnten auch Fahrzeuge des Winterdienstes im frühmorgendlichen Räumungseinsatz beschädigt werden.
Die zuständige Behörde behält sich vor, bei Nichteinhalten der einschlägigen Bestimmungen die verantwortlichen Grundeigentümern darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen und eine letzte Frist zur Herstellung des ordnungsgemässen Zustandes anzusetzen. Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) vom 17. April 2019 und in der Polizeiverordnung Gemeinde Hittnau vom 15. November 2000 (Art. 39).