Wie die Gemeinde Russikon schreibt, hatte die Gemeindeversammlung diesem Gestaltungsplan bereits zugestimmt. Jetzt ist die Baudirektion dran.
Russikerstrasse Richtung Russikon (ZH).
Russikerstrasse Richtung Russikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat den von der Gemeindeversammlung am 4. Dezember 2023 zugestimmten Gestaltungsplan «Russikon Zentrum» als allgemeinverbindlich erklärt.

Der Gemeinderat beantragt der Baudirektion, den Gestaltungsplan zu genehmigen.

Er hat auch den KVG-Revisionsbericht 2023 der CD Treuhand und Revision zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Aufgrund der stichprobenweisen Überprüfung wird bestätigt, dass die revidierten Abrechnungen mit den massgebenden Bestimmungen grundsätzlich konform sind.

Revisionsbericht der GemeindeFinanzen.ch GmbH genehmigt

Der Gemeinderat Russikon hat den Revisionsbericht der GemeindeFinanzen.ch GmbH über die Neubewertung des Grundeigentums im Finanzvermögen per 1. Januar 2023 genehmigt.

Das abschliessende Prüfungsurteil zeigt keine nennenswerten Feststellungen.

Nach Beurteilung entspricht die Neubewertung in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorgaben.

Die Rechnungs-Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 wurde angeordnet. Behandelt wird die Jahresrechnung 2023.

Vereinbarung zwischen dem Kanton und der Gemeinde

Der Vereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Russikon betreffend die Rückerstattung von Versorgertaxen wurde zugestimmt.

Die zurückzuerstattende Summe beträgt 239'147,40 Franken.

Die strittigen Forderungen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der Versorgertaxen (Ausschlussliste) sind noch hängig.

Hier wurde eine Forderung im Betrag von 161'074,09 Franken geltend gemacht.

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