Wie die Gemeinde Däniken mitteilt, wird die Einführung des Musikschulreglement und die Genehmigung der Fremdänderung Dienst- und Gehaltsordnung vorgelegt.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Dänikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 wurde die Einführung einer Musikschulleitung beschlossen.

Aufgrund dieser Einführung muss die bestehende Musikschulverordnung angepasst werden.

Wie sich im Rahmen der Abklärungen mit dem Kanton herausstellte, ist die Regelung der Belange der Musikschule in einer Verordnung nicht mehr zulässig.

Es muss ein Reglement, welches von der Gemeindeversammlung zu genehmigen ist, eingesetzt werden.

Eine Fremdänderung der Dienst- und Gehaltsordnung ist notwendig

Da die Anstellungsbedingungen wie auch die Besoldung der Musiklehrpersonen gemäss kantonalen Vorgaben in der Dienst- und Gehaltsordnung zur regeln sind, ergibt sich gleichzeitig eine Fremdänderung der Dienst- und Gehaltsordnung.

Inhaltlich basiert das neue Musikschulreglement auf der bisherigen Musikschulverordnung.

Im neuen Reglement wurden die Aufgaben der bisherigen Musikschulkommission auf die Musikschulleitung und den Gemeinderat aufgeteilt und einzelne Punkte den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

Die bisherige Musikschulverordnung beinhaltete in der Besoldungsklasse M2 lediglich zehn Dienstjahre.

Fremdänderungen von Reglementen müssen integriert werden

Im Zuge der Einführung des Reglements und der daraus resultierenden Fremdänderungen wird die nun aktuell gültige Besoldungstabelle des Kantons in die Dienst- und Gehaltsordnung aufgenommen werden.

Neben der Aufnahme der Anstellungsbedingungen wie auch Besoldung der Musiklehrpersonen wurden in der Dienst- und Gehaltsordnung verschiedene Bezeichnungen aktualisiert und den aktuellen gesetzlichen Grundlagen angeglichen.

Fremdänderungen von Reglementen müssen gemäss Vorgabe des Kantons in die Beschlussfassung des Hauptreglements integriert werden, sodass die Beschlüsse nachvollzogen werden können und später folglich keine widersprüchlichen Bestimmungen beschlossen werden.

Das Musikschulreglement sowie die Fremdänderung der Dienst- und Gehaltsordnung treten per 1. Januar 2023 in Kraft.

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