A1

A1-Ausbau im Kanton Solothurn: Uvek gibt grünes Licht

Keystone-SDA Regional
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Olten,

Der Bund hat das Ausführungsprojekt für den Ausbau auf sechs Spuren der Autobahn A1 zwischen Luterbach und Härkingen im Kanton Solothurn genehmigt. Die Bemühungen im Kanton zur Optimierung des Ausbauvorhabens sollen laut Bund weiterlaufen.

A1 Solothurn
Ein Auto auf der Autobahn A1 bei Solothurn. (Symbolbild) - Keystone

Die gegen das Projekt eingereichten Beschwerden seien in den wesentlichen Punkten abgelehnt worden, teilte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Mittwoch mit. Insgesamt 181 Einsprachen waren eingereicht worden.

In Bezug auf die wesentlichen strittigen Fragen im Bereich des Schutzes der Fruchtfolgeflächen, der Natur- und Landschaftsverträglichkeit sowie des Lärmschutzes beurteilt das Uvek das Projekt als «recht- und zweckmässig».

Das Uvek bezeichnet seine Genehmigung als «Meilenstein». Die Projektgenehmigung ist noch nicht rechtskräftig. Die Einsprecher können Beschwerde erheben.

Das Ausführungsprojekt kostet 886 Millionen Franken. Auf jeder Seite der Autobahn ist der Bau einer zusätzlichen Spur geplant. Damit sollen die Verkehrssicherheit erhöht, ein Engpass beseitigt und der Verkehr verflüssigt werden.

Auf dem Abschnitt verkehren 87'000 Fahrzeuge pro Tag. Das Bundesamt für Strassen rechnet damit, dass im Jahr 2030 pro Tag 100'000 bis 110'000 Fahrzeuge verkehren werden. Der Abschnitt war in den Jahren 1966/67 eröffnet worden.

Der Solothurner Kantonsrat hatte vergangene Woche den Regierungsrat beauftragt, mit dem Bund über Tunnel- und Einhausungslösungen sowie über höhere Lärmschutzwände zu verhandeln. Die Bedürfnisse der Gemeinden im Gäu müssten aufgenommen werden, hiess es. Der Regierungsrat muss für allfällige Mehrkosten eine Finanzierungsvorlage ausarbeiten.

Wie das Uvek in der Medienmitteilung festhält, steht die Genehmigung des Ausführungsprojekts nicht im Widerspruch zu den anstehenden Arbeiten zur Konkretisierung der Lösungsvorschläge des «Runden Tisches» zur Optimierung des Ausbauprojektes.

Unter der Voraussetzung, dass diese Finanzierungsvorlage des Regierungsrats auch vom solothurnischen Stimmvolk mitgetragen wird, soll das vom Bund genehmigte Ausführungsprojekt angepasst werden, wie das Uvek festhält.

Soweit damit die öffentlich aufgelegenen Pläne wesentlich geändert würden, müsse auch das Plangenehmigungsverfahren und allenfalls das Verfahren zur Genehmigung des generellen Projektes durch den Bundesrat wiederholt werden.

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