Ab September 2026: Ältere Grabfelder werden aufgehoben
Auf dem Friedhof Balsthal werden ab 1. September 2026 Grabfelder mit Erstverstorbenen aus den Jahren 2003 bis 2005 aufgehoben. Die Räumung erfolgt kostenlos.

Wie die Gemeinde Balsthal mitteilt, werden die Grabfelder auf dem Friedhof Balsthal, beim mittleren Zugang, auf der rechten Seite, mit den Erstverstorbenen 2004 bis 2005 sowie auf der linken Seite, mit den Erstverstorbenen 2003 bis 2005 wegen Ablauf der Ruhefrist durch die Einwohnergemeinde Balsthal ab 1. September 2026 aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, die Grabpflege entsprechend zu planen und bei Bedarf zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. August 2026 persönliche Gegenstände des Grabes abzuholen.
Soll ein Grabstein, eine Grabplatte oder eine eigene Grabeinfassung behalten werden, ist bis zum 31. August 2026 mit Manfred Bader, Leiter Werkhof, Kontakt aufzunehmen, damit die entsprechenden Gegenstände reserviert und die Übergabe geplant werden können. Nach diesem Datum sind keine Reservationen mehr möglich. Für die Übergabe wird keine Haftung übernommen; sie erfolgt auf Risiko der Angehörigen.
Ab 1. September 2026 besteht kein Recht mehr auf nicht abgeholte bzw. nicht reservierten Gegenstände und sie gelten als zurückgelassen. Über alles Zurückgelassene verfügt die Einwohnergemeinde Balsthal unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht. Die Aufhebung erfolgt kostenlos.
Da die aktuellen Adressen der Angehörigen nicht durchgängig bekannt sind, erfolgen keine persönlichen Benachrichtigungen. Die Information wird im Anzeiger Thal-Gäu-Olten, im Anschlagkasten der Einwohnergemeinde Balsthal an der Goldgasse, auf der Website der Einwohnergemeinde sowie in der Gemeinde-News-App publiziert. Zusätzlich wird sie bei den betroffenen Grabfeldern angebracht.






