Altlastensanierung der Schiessanlage «Spärs»
Der Gemeinderat Nidau genehmigt einen Investitionskredit von 100 000 Franken für die Montage von Kugelfangkästen der Schiessanlage Spärs.

Die Schiessanlage Spärs auf dem Gemeindegebiet Port wurde in den Jahren 1967/1968 von den Einwohnergemeinden Nidau, Port und Brügg gemeinsam erstellt. Diese besteht aus einem Schützenhaus und einem Scheibenstand.
Die Kosten für diese Schiessanlage sowie deren Betrieb und Unterhalt werden von Nidau zu 1/2, von Port zu 1/6 und von Brügg zu 1/3 getragen. Seit längerer Zeit ist bekannt, dass die Kugelfänge der Anlage und die nähere Umgebung mit Blei und anderen Schadstoffen belastet sind.
Nach Vorgaben von Bund und Kanton sind Gemeinden verpflichtet den kontaminierten Boden bei Schiessanlagen zu behandeln und vergiftetes Material zu entsorgen. Aus diesem Grund genehmigte der Nidauer Stadtrat im Herbst 2019 die Altlastensanierung des Kugelfangs der Schiessanlage Spärs.
Hingegen wurde der Investitionskredit für die Erneuerung des Schützenhauses und der Schiessanlage vom Stadtrat abgelehnt. Abklärungen der Stadt Nidau haben ergeben, dass der Vertrag mit Port und Brügg über den Betrieb und Unterhalt der Schiessanlage bindend ist und erst per Ende 2029 gekündigt werden kann.
Ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag für Nidau ist nicht ohne finanzielle Forderungen seitens der beiden Gemeinden Port und Brügg möglich. Zudem besteht die rechtliche Verpflichtung, die obligatorischen Schiessübungen der Nidauer Schützen gewährleisten zu können. Die Kosten für den vorzeitigen Vertragsaustritt und ein Einkauf bei einer anderen Anlage wären ähnlich hoch wie die Auslagen für eine sanfte Sanierung der Schiessanlage.
Aufgrund dieser Überlegungen genehmigte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. November 2020 einen Investitionskredit von 100 000 Franken inkl. MWST. für die Montage von Kugelfangkästen an der Schiessanlage. Ab 2021 sind Kugelfangkästen gemäss Abfallgesetz Artikel 19a des Kanton Bern vorgeschrieben.
Der Kostenanateil von Nidau für die Montage von Kugelfangkästen an der Schiessanlage beläuft sich auf 50 000 Franken. Für die zweite Hälfte der Sanierungskosten kommen die Gemeinden Port (zu 1/6) und Brügg (zu 1/3) auf.
Der sicherheitsrelevante Unterhaltsbedarf des Schützenhauses wird zusammen mit den Gemeinden Port und Brügg erarbeitet und dem jeweils zuständigen Organ voraussichtlich im Jahr 2021 vorgelegt.