Neue Katasterschätzung in Münchenstein
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 3. August 2021 beschlossen, eine umfassende Neueinschätzung des Bodens in Münchenstein auszulösen.

Wie die Gemeinde Münchenstein berichtet stammt, die letzte allgemeine Katasterschätzung der Gemeinde Münchenstein stammt aus dem Jahr 1969. Über die vergangenen 50 Jahre hinweg haben sich im Katasterwesen einige Differenzen gegenüber der effektiven Situation ergeben wie z. B. falsche Standorte, nicht realisierte Gebäude, ungleiche Einschätzungen etc.
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 3. August 2021 beschlossen, eine umfassende Neueinschätzung des Bodens auszulösen. Durch die Zonenplanrevision Siedlung, die vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 15. August 2017 beschlossen wurde, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Neueinschätzung gegeben.
Aktualisierung der Katasterwerte
Eine Aktualisierung der Katasterwerte trägt zur Harmonisierung der Bewertungsansätze von Grundstücken und der Gleichbehandlung der Eigentümerschaften bei.
Die entsprechenden Arbeiten werden voraussichtlich rund ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, so dass mit einem Abschluss der Neubewertungen im März 2022 gerechnet werden darf. Die betroffenen Eigentümerschaften werden nach der Beendigung der Arbeiten mittels einer Katasteranzeige informiert.