Dem Gesetz hatte der Souverän des Kantons Baselland im vergangenen Februar mit 50,71 Prozent Ja äusserst knapp zugestimmt.
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Das neue Mehrwertabgabegesetz des Kantons Baselland steht aus Sicht von Münchenstein in «krassem Widerspruch» zur Gemeindeautonomie. Die Gemeinde will deshalb des Gesetz vom obersten Gericht überprüfen lassen.

Sie habe am 6. Mai beim Bundesgericht gegen das neue kantonale Mehrwertabgabegesetz Beschwerde erhoben, teilte die Gemeinde Münchenstein am Freitag mit. Dem Gesetz hatte der Souverän des Kantons Baselland im vergangenen Februar mit 50,71 Prozent Ja äusserst knapp zugestimmt.

Die Beschwerde richtet sich gemäss Mitteilung gegen das Verbot für Gemeinden, bei Um- und Aufzonungen eine eigene Regelung für eine Mehrwertabgabe zu treffen. Dieses Verbot stehe im Widerspruch zu der seit 2018 in der Baselbieter Kantonsverfassung «sehr differenziert ausformulierten Gemeindeautonomie», findet Münchenstein.

Das Verbot, eine eigene Mehrwertabgabe zu erheben, ist nach Ansicht der Gemeinde nicht nur verfassungswidrig, sondern widerspricht auch dem Raumplanungsgesetz des Bundes. Münchenstein selbst habe schon im November 2016 vom Bundesgericht die Bestätigung erhalten, dass die Raumplanung «zweifelsfrei eine Aufgabe der Gemeinden» sei und diese deshalb auch eine solche Abgabe erheben dürfen.

Statt Mehrwertgaben zu erheben sollen die Baselbieter Gemeinden gemäss neuem Gesetz mit der Grundeigentümerschaft Abgeltungen für Infrastrukturleistungen vereinbaren können. Gegen das Verbot hatten sich vor der Volksabstimmung neben Münchenstein auch die meisten andern der insgesamt 86 Baselbieter Kommunen mit Verweis auf die Gemeindeautonomie gewehrt.

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