Wie die Gemeinde Münchenstein informiert, ist zum Schutz der wildlebenden Tiere die Leinenpflicht einzuhalten. Eine Freilaufzone ist ebenfalls eingerichtet.
Die Gemeindeverwaltung an der Schulackerstrasse in Münchenstein.
Die Gemeindeverwaltung an der Schulackerstrasse in Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli
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Anfangs April beginnt die Hauptsetz- und Brutzeit der im Wald lebenden Tiere und Vögel.

Das kantonale Jagdgesetz und das kommunale Reglement über die Hundehaltung schreiben für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli im Wald und an den Waldsäumen eine generelle Leinenpflicht für Hunde vor.

Das Birsufer ist beidseitig als Waldzone deklariert, weshalb auch dort die Leinenpflicht ihre Gültigkeit hat.

In den mit Schildern ausgewiesenen Wildruhezonen herrscht diese generell das ganze Jahr hindurch.

Freilaufzone für Hunde wird eingerichtet

In Anbetracht dieser Einschränkungen bietet die Gemeinde Münchenstein wie bereits im vergangenen Jahr in der Umgebung der Stiftung Hofmatt beziehungsweise der Welschmatt während der Phase der Leinenpflicht eine eingezäunte Hundefreilaufzone, auf der sich die Vierbeiner ohne Leine frei bewegen können.

Die Freilaufzone soll mitunter dazu beitragen, allfällige Störungen andernorts zu reduzieren und den Hunden gleichwohl soziale Kontakte zu ermöglichen.

Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung (Fruchtfolgefläche), wurde die Fläche im Vergleich zum Vorjahr reduziert. Die Grenzen der Zone sind auf Plakaten im direkten Umfeld des Areals ersichtlich.

Selbstverständlich sind Hundehalter auch in der Freilaufzone dazu verpflichtet, die Verunreinigungen ihrer Tiere aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern zu entsorgen.

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