Wegen Trockenheit: Keine Wasserentnahme aus Bünz bei Muri AG
Wie die Gemeinde Muri AG informiert, ist die Wasserentnahme aus der Bünz aufgrund der aktuellen Trockenheit bis auf Widerruf verboten.

Aufgrund der aktuellen Trockenheit sind die Abflussmengen in vielen Bächen stark zurückgegangen.
Durch Wasserentnahmen für die Bewässerung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kulturen oder für industrielles Brauchwasser wird die Abflussmenge in den Bächen weiter reduziert.
Bewilligungen für Wasserentnahmen sind kein uneingeschränktes Recht.
Sie können jederzeit ohne Entschädigung ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn das öffentliche Interesse es erfordert.
Die Bewilligung muss sistiert werden
Die Situation hat sich weiter verschlechtert.
Es besteht akuter Handlungsbedarf, ein weiteres Zuwarten ist nicht möglich. Deshalb muss die Bewilligung sistiert werden, bis sich die Abflussverhältnisse normalisiert haben.
Es wird informiert, sobald Wasserentnahmen wieder möglich sind. Aufgrund der prekären Abflussverhältnisse muss die Verfügung sofort wirksam sein.
Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung ist deshalb die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Wasserentnahmen sind bis auf Widerruf verboten
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung gemäss Artikel 70 ff des Gewässerschutzgesetzes strafbar ist.
Für Fragen steht Maja Kevic, Fachspezialistin Sektion Gewässernutzung, gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.
Die Bewilligung Nummer 41.1356 wird per 16. August 2023 sistiert. Wasserentnahmen gemäss Bewilligung sind seit dem 19. August 2023 bis auf Widerruf verboten.