Wie die Gemeinde Waltenschwil informiert, läuft die Zahlungsfrist für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2022 am 31. Oktober 2022 ab.
Drei Stapel Schweizer Münzen. - Keystone
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Die Zahlungsfrist für die provisorischen Kantons-, Gemeinde- und allfälligen Kirchensteuern 2022 läuft am 31. Oktober 2022 ab.

Ab 1. November 2022 muss auf den Ausständen ein Verzugszins von 5,1 Prozent belastet werden.

Ist eine vollständige Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2022 nicht möglich, sollen sich die Bürger an die Abteilung Finanzen wenden.

Auf diese Weise kann in der Regel eine Lösung gefunden werden.

Eventuelle Mahnungen

Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2023 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Die Bürger werden gebeten, für die Steuerzahlungen nur die System-Einzahlungsscheine zu verwenden.

Mehr Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Waltenschwil zu finden.

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