Wie die Gemeinde Rottenschwil informiert, werden Anfang Mai die Rechnungen für die Hundesteuer 2023/2024 im Betrag von 120 Franken versandt.
Brücke über die Reuss in Rottenschwil.
Brücke über die Reuss in Rottenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Anfang Mai werden in Rottenschwi die Rechnungen für die Hundesteuer versandt. Der Betrag pro Hund bekäuft sich auf 120 Franken.

Um Korrekturen und Stornierungen von Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalter gebeten, Mutationen wie Neuzugang eines Hundes, Halterwechsel, Tod des Hundes und Adressänderungen von Hundehalter bis am 23. April 2023 der Gemeindeverwaltung zu melden.

Zudem sollten Änderungen auch in der Hundedatenbank AMICUS vorgenommen werden.

Leinenpflicht für Hunde und Betretungsverbot von Wiesen und Äckern

Gemäss der kantonalen Jagdverordnung sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. Diese Leinenpflicht dient den frei lebenden Tieren zum ungestörten Brüten und Aufziehen ihres Nachwuchses.

Weiterhin ist das Betreten von Wiesen und Äckern während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten. Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden sollen.

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