Wie die Gemeinde Rottenschwil mitteilt, hat der Gemeinderat per 1. Januar 2024 eine Gebührenreduktion für Grundgebühr und Kehricht beschlossen.
Die Gemeinde Rottenschwil.
Die Gemeinde Rottenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss § 25 Abschnitt 4 des Abfallreglements der Gemeinde Rottenschwil kann der Gemeinderat die Gebühren bei Bedarf anpassen.

Da die gewünschte Reduktion der Einnahmen und somit der Abbau der Reserven noch nicht erreicht wurde, hat der Gemeinderat eine Gebührenreduktion per 1. Januar 2024 beschlossen.

Die Gebühren für Grüngut bleiben unverändert.

Die Grundgebühr für Haushalt beträgt 30 Franken, die Grundgebühr für Gewerbe beträgt 30 Franken, der Multi-Kehricht-Markenbogen für 17 Liter, 35 Liter, 60 Liter und 110 Liter beträgt 13 Franken pro Bogen und die Containerplombe für Einzelleerung von maximal 800 Liter beträgt 25 Franken pro Stück.

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