Rottenschwil informiert über die Prämienverbilligung 2022
Wie die Gemeinde Rottenschwil berichtet, ist die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2022 bis spätestens 31. Dezember 2021 vorzunehmen.

Der Kanton Aargau gewährt Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung. Das Prämienverbilligungsverfahren wird online abgewickelt.
Im September 2021 erfolgte der Hauptversand der Anmeldecodes an potenziell anspruchsberechtigte Personen im Kanton Aargau. Ab Oktober 2021 können Personen, welche keinen Code erhalten haben, jedoch der Meinung sind, Anspruch auf die Verbilligung zu haben, den Code auf der Homepage der SVA bestellen.
Die Anmeldung der Prämienverbilligung für das Jahr 2022 ist bis spätestens 31. Dezember 2021 vorzunehmen. Danach kann für das kommende Jahr kein Antrag mehr gestellt werden.